Für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 wird Folgendes gelten:
Maskenpflicht
entfällt
Auf
dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht
mehr. Die Maske ist neben dem Impfen der
wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske
freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.
Testpflicht
gilt bis zu den Osterferien unverändert fort
Schülerinnen
und Schüler sind weiterhin zweimal pro Woche und die Beschäftigten an jedem
Präsenztag zu testen. Weiterhin von der Testpflicht ausgenommen sind
quarantänebefreite Personen, denen zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten
werden.
Hygienevorgaben,
Lüften und Abstand
Es
wird empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen
Lüften weiterhin konsequent zu beachten.
Umgang
mit Coronainfektionen in der Klasse oder Lerngruppe
Bei
einem Infektionsfall in einer Klasse gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr.
Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im
Sport- und Musikunterricht entfallen.
Befreiung
vom Präsenzunterricht
Schülerinnen
und Schüler, die durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft
machen, dass sie oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person
im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren
Krankheitsverlauf rechnen müssen, können auch weiterhin auf Antrag von der
Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden. Bereits bewilligte
Befreiungen von der Präsenzpflicht bleiben gültig und müssen nicht widerrufen
werden.
Veranstaltungen
Die
Corona-Verordnung sieht ab dem 3. April 2022 bei Veranstaltungen keine Einschränkungen
mehr vor. Dementsprechend ist bei Schulveranstaltungen nur noch zu beachten,
dass in der Schule bzw. auf dem Schulgelände ein Zutrittsverbot für nicht
quarantänebefreite Personen gilt, die keinen negativen Testnachweis vorlegen.